Auslöser Ortsplanungsrevision
Auslöser der Ortsplanungsrevision von Vilters-Wangs sind:
- die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) vom 1. Mai 2014, wonach die Siedlungsentwicklung gezielt nach innen gelenkt, Bauzonenflächen möglichst reduziert und eine weitere Zersiedelung verhindert werden sollen;
- das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) vom 1. Oktober 2017 und der neue kantonale Richtplan (Teil Siedlung) vom 1. November 2017, welche die Grundlage für die Umsetzung der gewünschten Stossrichtung der Raumplanung im Kanton St. Gallen festlegen;
- die bestehenden Ortsplanungsinstrumente der Gemeinde Vilters-Wangs, welche über 15 Jahre alt sind und allein aufgrund ihres Alters gesamthaft überarbeitet werden müssen.
Umfang Ortsplanungsrevision
Die Ortsplanungsrevision in Vilters-Wangs umfasst folgende Hauptbearbeitungspunkte:
- Anpassung des kommunalen Richtplanes von 2014
- Revision des Baureglements von 1995
- Revision des Zonenplans von 1997
- Revision der Schutzverordnung von 2002
- Erstellung eines Erschliessungsprogramms
Die Überprüfung der bestehenden Sondernutzungspläne und deren Anpassung an das neue Recht erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Ziele der Ortsplanungsrevision
Mit der Ortsplanungsrevision verfolgt der Gemeinderat folgende Ziele:
- Anpassung der Ortsplanungsinstrumente an die Anforderungen der neuen übergeordneten Gesetzgebung sowie des kantonalen Richtplans
- Abstimmung der Ortsplanungsinstrumente auf die künftige Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Tourismusentwicklung.
- Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit dem Verkehr, der übrigen Infrastruktur und den Nachbargemeinden.
Ablauf der Ortsplanungsrevision
Schritt 1: Aktualisierung Ausgangslage
Aktualisierung Bericht zur Ausgangslage aus dem Jahr 2014.
Schritt 2: Weiterentwicklung Konzept Siedlungsentwicklung
Weiterentwicklung Konzept Siedlungsentwicklung aus dem Jahr 2012. Ableitung Innenentwicklungsstrategien vom Masterplan Innenentwicklung und Integration in das Konzept. Konzeptplan Innenentwicklung zeigt auf, welche konkreten Aktivierungsmassnahmen getroffen werden müssen, um die Innenentwicklungsstrategien umsetzen zu können.
Schritt 3: Überprüfung / Aktualisierung Richtplan
Anschliessend Überprüfung kommunaler Richtplan aus dem Jahr 2014. Richtplan besitzt aufgrund seiner Aktualität auch heute noch seine Gültigkeit und wurde im Grundsatz übernommen. Wo nötig wurde dieser an die neuen übergeordneten Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Gemeinde angepasst. Die Ergebnisse aus der Weiterentwicklung der Richtplangrundlagen (Schritt 1 und 2) sind in die Richtplananpassung eingeflossen. Somit wurde die Innenentwicklungsstrategie im kommunalen Richtplan für die Behörden wegleitend verankert.
Schritt 4: Entwurf Zonenplan und Baureglement
Als nächster Schritt wurden die Entwürfe des neuen Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) erarbeitet. Grundlage für das neue Baureglement bildete dabei das von der Region Sarganserland-Werdenberg erarbeitete Musterbaureglement.
Schritt 5: Kantonale Vorprüfung und anschliessende Bereinigung
Der Entwurf von Richtplan und Rahmennutzungsplan wurden anschliessend vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen (AREG) vorgeprüft. Darauf basierend wurden die Entwürfe nochmals überarbeitet und angepasst.
Schritt 6: Information und öffentliche Mitwirkung
Die Entwürfe wurden den Einwohnern der Gemeinde Vilters-Wangs zur Mitwirkung unterbreitet. Die Bevölkerung wurde eingeladen bis zum 30. April 2022 an der Mitwirkung teilzunehmen und somit zu den Entwürfen der Ortsplanungsinstrumente Stellung zu nehmen.
Schritt 7: Auswertung Mitwirkung und Anpassung Planungsinstrumente
Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung wurden durch den Gemeinderat geprüft, beantwortet und bedarfsgerecht in die Ortsplanungsinstrumente aufgenommen.
Schritt 8: Information und öffentliche Mitwirkung
Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens hat der Gemeinderat verschiedene Anpassungen vorgenommen. Die wesentlichen Änderungen im Zonenplan wurden im Herbst 2022 einer zweiten Mitwirkung unterstellt.
Schritt 9: Erlass Gemeinderat und Kenntnisnahme Kanton
Am 24.01.2023 wurde der kommunale Richtplan vom Gemeinderat erlassen und dem Kanton zur Kenntnisnahme eingereicht.
Schritt 10: Erlass Gemeinderat
Am 24.01.2023 wurde der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) vom Gemeinderat erlassen.
Schritt 11: Öffentliche Auflage und Genehmigung Kanton
Der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) wurde vom 16.02.2023 bis 17.03.2023 für 30 Tage öffentlich aufgelegt.
Schritt 12: Fakultatives Referendum
Der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) wurde vom 18.09.2023 bis 17.10.2023 dem fakultativen Referendum unterstellt (30 Tage).
Schritt 13: Genehmigung
Der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) wurde dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wurde Anfangs Juli 2024 erteilt.
Schritt 14: Genehmigung
Die Einspracheentscheide und Genehmigung des AREG wurden den Einsprechern als Gesamtentscheid eröffnet. Zurzeit laufen die Rechtsverfahren.
Schritt 15: Öffentliche Mitwirkung
Die Schutzverordnung wurde parallel zum Richtplan und Rahmennutzungsplan revidiert und entsprechend in der Überarbeitung des Rahmennutzungsplanes berücksichtigt.
Ein erster Entwurf liegt vor. Dieser wurde der Bevölkerung vom 01.06.2023 bis 30.06.2023 der Mitwirkung unterstellt.
Schritt 16: Öffentliche Auflage
Die Schutzverordnung wird für 30 Tage vom 14. August 2024 bis 12. September 2024 öffentlich aufgelegt.
Schritt 17: Genehmigung
Die Schutzverordnung wird dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung eingereicht.