Ausgangslage Ortsplanungsrevision

Mit der Annahme des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2013 hat sich das Schweizer Stimmvolk klar zum besseren Schutz unserer freien Kulturlandschaft bekannt. Das Bevölkerungswachstum soll zukünftig vermehrt im Inneren der bereits bestehenden Siedlung aufgefangen werden.

Der Kanton St. Gallen hat mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan, Teil Siedlung, und dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (abgek. PBG, seit 2017 in Kraft) die Grundlage für die Umsetzung der gewünschten Stossrichtung in der Raumplanung gelegt.

Das PBG gibt den Gemeinden zehn Jahre Zeit, um ihren Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) an das neue Recht anzupassen. Deshalb muss die Gemeinde Vilters-Wangs ihre Ortsplanungsinstrumente überarbeiten.

Gemäss den Vorgaben des neuen PBG ist neu ein Nachweis einer angemessenen Siedlungsentwicklung nach innen Voraussetzung für die Genehmigung einer Ortsplanungsrevision. Die Chance, welche die Innenentwicklung mit sich bringt (z. B. effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, Erneuerung und Belebung der Ortszentren, Quartieraufwertungen etc.), gilt es im Sinne der künftigen Gemeindeentwicklung sinnvoll zu nutzen.