Herzlich willkommen!
Auf dieser Website finden Sie Informationen über die Ortsplanung der Gemeinde Vilters-Wangs.
Die Gemeinde führte am 8. März 2022 eine Informationsveranstaltung für die gesamte Bevölkerung anlässlich der Revision des kommunalen Richtplans, des Zonenplans und des Baureglementes durch. Im Anschluss an die Informationsveranstaltung wurde die Bevölkerung bis am 30. April 2022 zur Mitwirkung eingeladen.
Während der Mitwirkungsfrist sind rund 49 Einzelrückmeldungen per Post, E-Mail oder über die Mitwirkungs-Website eingegangen. Der Gemeinderat von Vilters-Wangs hat alle Anträge aus der Bevölkerung geprüft und brieflich beantwortet. Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens hat der Gemeinderat verschiedene Anpassungen vorgenommen. Für die wesentlichen Änderungen im Zonenplan wurde vom 12. Oktober 2022 bis 10. November 2022 eine zweite Mitwirkung durchgeführt. Während dieser zweiten Mitwirkung sind nochmals fünf Einzelrückmeldungen brieflich oder elektronisch eingegangen. Der Gemeinderat hat diese Eingaben erneut geprüft und schriftlich beantwortet.
Nach rund fünfjähriger Bearbeitungszeit liegt nun der komplett überarbeitete Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) in der Endfassung vor. Der Gemeinderat hat diesen an seiner Sitzung vom 24. Januar 2023 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Der Rahmennutzungsplan sowie der aktualisierte Gemeindestrassenplan wurden vom 16. Februar bis 17. März 2023 bei der Gemeinderatskanzlei Vilters-Wangs öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind fünf Einsprachen eingegangen.
Der Gemeinderat Vilters-Wangs hat an seiner Sitzung vom 22. August 2023 die Einsprachen behandelt und den Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) definitiv festgesetzt. Das öffentliche Auflageverfahren für den überarbeiteten Rahmennutzungsplan ist mit dem Erlass der Einspracheentscheide durch den Gemeinderat Vilters-Wangs abgeschlossen worden.
Gemäss Art. 36 f. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgek. PBG) untersteht der Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) dem fakultativen Referendum. Die Auflagefrist für das fakultative Referendum dauerte vom 18. September 2023 bis 17. Oktober 2023 (30 Tage). Während dieser Sammelfrist haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Vilters-Wangs kein Begehren eingereicht, eine Urnenabstimmung durchzuführen.
Die Unterlagen wurden deshalb Ende Oktober 2023 dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, St. Gallen zur Genehmigung eingereicht.